Länderspezifische Regeln für Wohnmobile und Wohnwagen
Deutschland: 1. Wohnmobile BIS 3,5 t dürfen: außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h fahren auf Autobahnen schneller als 80 km/h fahren innerhalb geschlossener Ortschaften auf mehrspurigen Fahrbahnen den Fahrsteifen frei wählen
auf Landstraßen bis 80 km/h fahren auf Autobahnen bis 100 km/h fahren
es sei denn es ist ausdrücklich verboten (in Form einer Beschilderung). Findet ein campingähnliches Leben statt (darunter wird das Aufstellen von Tischen, Stühlen oder das Herausdrehen der Markise verstanden) handelt es sich nicht mehr um „Parken“, sondern fällt unter die sogenannte Sondernutzung, die ohne Genehmigung nicht erlaubt ist.
Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit, sowie für Personen bis 21 Jahre gilt die Null-Promille-Grenze. Von einer „relativen Fahruntüchtigkeit“ spricht man bei einem Wert ab 0,3 Promille. Bei auffälliger Fahrweise kommt schon ab diesem Alkoholwert Wird man mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille und mehr am Steuer erwischt, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und wird bei Ab 1,1 Promille ist die sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit erreicht. In diesem Fall erfolgt eine strafrechtliche Verfolgung. Es droht eine Ab einem Wert von 1,6 Promille werden die gleichen strafrechtlichen Verfolgungen wie bei einem Promillewert von 1,1 vollzogen, jedoch muss
Österreich: 1. Wohnmobile BIS 3.5 t dürfen: auf Schnellstraßen bis 100 km/h fahren auf Autobahnen bis 130 km/h fahren
auf Schnellstraßen 70 km/h fahren auf Autobahnen 80km/h fahren
Grundsätzlich gilt in Österreich die vorgeschriebene Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Für Probeführerschein-Besitzer sowie Lkw- und Busfahrer gilt die 0,1 Promille Grenze
Italien: 1. Wohnmobile BIS 3.5 t dürfen: auf Schnellstraßen bis 110 km/h fahren auf Autobahnen bis 130 km/h fahren
auf Schnellstraßen 80 km/h fahren auf Autobahnen 100 m/h fahren
Caravan-Fahrer dürfen auf Autobahnen 80 km/h fahren
wenn dies der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit dient.
Hier gelten die gleichen Regelungen wie in Deutschland
Kroatien: 1. Wohnmobile BIS 3,5 t dürfen: auf Schnellstraßen bis 110 km/h fahren auf Autobahnen bis 130 km/h fahren
auf Schnellstraßen 80 km/h fahren auf Autobahnen 90 km/h fahren
für Camperplätzen zu übernachten.
5. Alkohol am Steuer: Die Promillegrenze in Kroatien liegt bei 0,5 Promille Für Autofahrer unter 25 Jahren gelten 0,0 Promille
Schweden: 1. Wohnmobile BIS 3.5 t dürfen: auf Schnellstraßen 70-90 km/h (je nach Beschilderung) fahren auf Autobahnen bis 110 km/h fahren
auf Schnellstraßen 90 km/h fahren auf Autobahnen 90 km/h fahren
am Ende von Straßen sowie direkt am Strand stehen.
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